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Unsere Anträge in der Ratsperiode 2004-2009
Vorschlag zur Tagesordnung des Rates vom 29. 5. 2008
Kooperationsvertrag im Rahmen des Konsolidierungsprozesses bei der Stadtverwaltung Hagen
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kooperationsvertrag mit dem Gesamtpersonalrat und den Gewerkschaften Verdi und KOMBA vom 25. 2. 2004 zu kündigen und im Rahmen einer Neuverhandlung den schnelleren Personalabbau der Verwaltung zu ermöglichen.
Begründung:
Der Verwaltung fehlt nach wie vor eine Personalentwicklungsplanung. Hieraus sollte ersichtlich werden, wer in der Verwaltung welche Zukunftsperspektiven hat und welche Fortbildung er in den nächsten Jahren für seine Entwicklung braucht. In diesem Zusammenhang sollten auch Beförderungen als wesentliches Element der Personalentwicklung wieder möglich sein. Dies ist durch die Kosten des akuellen Personalbestandes nicht möglich.
Das erste Sparpaket macht (auch hinsichtlich der folgenden) deutlich, dass ein schneller Personalabbau der Verwaltung unumgänglich ist. Dieser Abbau kann sozialverträglich z. B. über eine Beschäftigungsgesellschaft vollzogen werden. Hierzu ist ein Konzept zu entwickeln. Grundlage des Personalabbaus kann nur eine Reduzierung der Aufgaben der Verwaltung sein. Auch hierzu ist ein Konzept zu entwickeln.
Ratssitzung am 11.10.2007
Verluste WestLB
Welche Verluste (bzw. Gewinneinbußen) sind durch die Auswirkungen der Spekulationsverluste der WestLB auf die Sparkasse Hagen zu erwarten ?
SEWAG – Fragen zur Dienstwagen-Vereinbarung mit dem Vorstand
1. Der Vorstand soll einen neuen Dienstwagen erhalten. Um welches Modell mit welcher Sonderausstattung handelt es sich bei dem Dienstwagen genau ?
2. Was kostet das Fahrzeug laut Listenpreis bzw. was zahlt die SEWAG dafür ?
3. Wann wurde der Audi bestellt, wann wird er geliefert ?
4. Ist es für die SEWAG noch möglich, aus dem Kaufertrag auszusteigen ?
5. Welche Personen im Unternehmen wußten von dem Kauf, und wem gegenüber muß sich der Vorstand bei solch einem Geschäft rechtfertigen ?
6. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende Peter Demnitz vor Vertragsabschluß vom Kauf des Audi Q7 bzw. von der geplanten Übernahme des Autos in den Privatbesitz von Herrn Fülling unterrichtet worden ?
7. Sind Alternativen zum Fahrzeugkauf geprüft worden – Verlängerung des laufenden Leasingvertrages, Leasing einer neuen Limousine mit weiterer Nutzung durch den Fülling-Nachfolger, Leasing eines Neufahrzeuges für einen kürzeren Zeitraum, Verzicht auf einen Dienstwagen ?
8. Wie ist der Kauf eines Audi Q7 mit den „Leitlinien für den Umweltschutz“ der SEWAG-Gruppe in Einklang zu bringen ?
9. Ist es richtig, das bei der SEWAG mittlerweile 4 Vorstände eigene große Dienstfahrzeuge mit Chauffeur besitzen und wieviele Kilometer fahren diese pro Jahr ?
Vorschläge zur Tagesordnung des Rates der Stadt Hagen für die Sitzung am 14. 12. 2006
Sachstandsbericht Status der HVG
Wir bitten um einen Sachstandsbericht der Verwaltung über den Status der HVG.
Hierbei interessieren uns besonders die Situation
des Personals, der Finanzen, der Investitionen und der strategischen Entscheidungen
für die letzten 2 Jahre, die Ist-Situation und der Prognose der nächsten 2 Jahre.
Änderung der Hauptsatzung
Beschlußvorschlag:
Die Hauptsatzung wird im Paragrafen § 19 Abs. 3 im Abschnitt (2) folgendermaßen geändert:
(2) Personalrechtliche Beschlüsse über die Person des Oberbürgermeisters und der Dezernenten erfolgen durch den Rat. Alle übrigen personalrechtlichen Entscheidung trifft der Oberbürgermeister.
Begründung:
Nach der bisherigen Satzung kann der Oberbürgermeister für sich und die Dezernenten personalrechtliche Entscheidungen selbst treffen.
Begrüßungspaket für in Hagen gemeldete Studenten
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für Studenten, die in Hagen studieren, ein „Begrüßungspaket“ zu entwickeln. Dieses soll jedes Jahr den in Hagen zugezogenen Studierenden für Dauer des Studiums Gutschein für z. B. das Theater, die Schwimmbäder, ÖPNV, Kinos, Funpark o.ä. in einem Wert von ca. 150 € zur Verfügung stellen.
Das Begrüßungspaket soll ab Frühjahr 2007 zu beantragen sein.
Es soll aktiv von der Pressestelle vermarktet werden.
Die bisherigen Anschreiben mit der Androhung von Zwangsgeld sind sofort einzustellen.
Begründung:
Es studieren in Hagen ca. 1000 junge Leute, die nicht hier ihren Wohnsitz gemeldet haben. Die Anmeldung dieser Personen in Hagen hat einen erheblichen Einfluß auf die Einwohnerzahl und somit die Schlüsselzuweisungen des Landes. Bisher wurden die Studenten nur über den Hinweis zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz aufgefordert, sich in Hagen anzumelden, natürlich mit wenig Erfolg.
Eine offene, selbstbewusste Stadt soll den jungen Menschen auch entsprechende Angebote machen, um sich hier wohlzufühlen.
Stellenobergrenzenverordnung
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur März-Sitzung 2007 einen Bericht vorzulegen, ob die seit dem 10. 5. 2005 geltende Stellenobergrenzenverordnung des Landes NRW eingehalten wird und ggfls. eine Planung, wie diese zukünftig eingehalten werden soll.
Begründung:
Lt. der geltenden NRW-Stellenobergrenzenverordnung sollen in Hagen
37 Stellen A 12
14 Stellen A 13
15 Stellen A 15
6 Stellen A 16
ausgebracht werden. Diese Vorgaben werden zur Zeit überschritten.
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 28. September 2006, (gemeinsam mit der CDU)
Bürger- und servicefreundliche Verwaltung
Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bürgeramt Mitte ab 1. Januar 2007 auch samstags von 9 -12 Uhr zu öffnen. Dies soll zunächst für eine Probezeit von einem Jahr erfolgen.
2. Auf die neuen Öffnungszeiten wird in der Öffentlichkeit hingewiesen, damit diese Dienstleistung auch bekannt wird.
3. Personell wird die Besetzung zunächst auf drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschränkt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im September 2007 über die Auswirkung der Änderung zu berichten.
Begründung:
Die Erfahrungen mit den erweiterten Ladenöffnungszeiten macht deutlich, dass es bei vielen Bürgerinnen und Bürgern einen Bedarf für erweiterte Service-Zeiten gibt. Das hängt nicht nur mit immer individuelleren Lebensstilen und Konsumgewohnheiten zusammen, sondern ist auch Ergebnis einer immer weiter flexibilisierten Arbeitswelt.
Vielen Berufstätigen ist es heute nicht mehr möglich, selbst im Rahmen der bereits weitgehend kundenfreundlichen Öffnungszeiten der Bürgerämter notwendige Behördengänge zu erledigen. Sie sind dann zum Beispiel darauf angewiesen, einen Tag Urlaub zu nehmen, um ein Fahrzeug zuzulassen, auch wenn der Vorgang selbst bei weitem nicht soviel Zeit in Anspruch nimmt.
Dieser Entwicklung Rechnung tragend, soll die Stadtverwaltung Hagen, zunächst auf Basis eines Pilotprojektes, eine Samstagsöffnung des Bürgeramtes Mitte einrichten.
Dies erachten die Antragsteller auch langfristig als ausreichend, wenn dort die entsprechende Kundenbetreuung sichergestellt ist. Sollte sich das Projekt als Erfolg herausstellen, wird das Projekt fortgesetzt.
Das neue Angebot wäre auch geeignet, die Innenstadt für die Hagener Bürgerinnen und Bürger attraktiver zu machen. Schließlich könnte man den Einkauf dann noch mit einem wichtigen Behördengang verbinden. Das geht in den Nachbarkommunen nicht.
Dass dies zu einer geringfügigen Belastung einzelner Mitarbeiter an einzelnen Wochenenden führt, ist den Antragstellern bewusst. Wünschenswert wäre deshalb bei der organisatorischen Umsetzung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes durch eine großzügige Rotation von bevorzugt Freiwilligen in diesen Samstagsdienst einzuteilen. Für den Freizeitausgleich des Samstagsdienstes sollen auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere Montage und Freitage in Betracht kommen.
Auf diese Weise ließen sich kostenneutral bürgerfreundliche Öffnungszeiten umsetzen. Die Möglichkeit des Freizeitausgleichs wäre für die Mitarbeiter ein zusätzlicher Anreiz, freiwillig einen solchen Wochenenddienst zu übernehmen.
Alle ggf. darüber hinaus entstehende Personalkosten werden durch Umschichtung im Bürgeramt gedeckt.
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Vorschlag zur Tagesordnung des Rates vom 30. 3. 2006 gemäß § 6, Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Demnitz,
wir bitten gemäß § 6 (3) GeschO um Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung:
Mittelstandsfreundliche Verwaltung Stadt Hagen
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich der Initiative der Landesregierung NRW zur mittelstandsfreundlichen Verwaltung zur Erlangung eines Gütezeichens durch Beitritt des sich dort gründenden Vereins anzuschließen.
Der Beschluß soll umgehend durchgeführt werden.
Der Vereinsbeitrag liegt bei 1.500 €
Begründung:
Nach Gründung des Service-Zentrums-Wirtschaft soll eine Koordination mit anderen Kommunen den weiteren Verbesserungsprozeß für eine mittelstandsfreundliche Verwaltung anregen.
Die Landesregierung hat im Rahmen des Programmes MOVE angeregt, ein Gütezeichen für Verwaltungen mit entsprechender Kompetenz zu vergeben. Dazu gründen im April u. a. die Kommunen Borken, Dittmarschen, Ennepe-Ruhr, Unna, Lage, Dortmund und Sindelfingen einen Verein, der die Vergabe dieses Gütezeichens regelt.
Kriterien sind u. a.:
Zeitliche und qualitative Festelegungen von
1. Eingangsbestätigungen
2. Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen
3. Zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an die Kommune gestellt werden
4. Reaktion auf Beschwerden
5. Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails
6. Verwaltungswegweiser
7. Besprechungen bei Unternehmen
8. Kundenzufriedenheit
2. 3. 2006 Ratssitzung
Anfrage gemäß § 6 (8) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen für die Sitzung am 2. März 2006
Auf der Veranstaltung vom Jugendring zum Thema „Politik begreifen - Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung“ am 6. Febr. 2006 im Ratssaal diskutierten wir mit über 30 Jugendlichen über Kommunalpolitik. In dieser Diskussionsrunde wurde durch eine junge Mutter auf den desolaten Zustand des Kinderspielplatzes in der Bachstraße in Wehringhausen aufmerksam gemacht.
Ist eine Instandsetzung (Säuberung) des Spielplatzes in absehbarer Zeit vorgesehen?
In welchen zeitlichen Abständen wird dieser Spielplatz kontrolliert und gesäubert?
Investitionsstau an öffentlichen Gebäuden in Hagen
Um erhebliche Folgekosten zu vermeiden, die sich durch nicht rechtzeitig ergriffene
Baumaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Hagen in den nächsten Jahren verdoppeln und verdreifachen können, ist es umgehend notwendig zu handeln.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird zur Ratssitzung am 11. Mai 2006 aufgefordert, die notwendigen Renovierungskosten für alle öffentlichen Gebäude in einem groben Verfahren zu ermitteln. Ferner ist zu prüfen, ob eine Finanzierung über die G.I.V. bzw. durch ein PPP-Modell erfolgen kann.
LKW Routenkonzept zur Immissionsminderung und Verkehrsbeeinflussung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das hier vorgestellte Konzept in die weiteren Planungen für die Immissionsminderung und Verkehrsbeeinflussung der Stadt Hagen mit einzubeziehen.
Vorschlag zur Tagesordnung des Sport- und Freizeitausschusses am 1. März 2006
Sporthalle Ischeland
Tagesordnung des Ausschusses am 1. März 2006.
In anderen Städten sind Sporthallen errichtet worden mit einer Kapazität von ca. 3.000 Besuchern (mediengerecht) und einem Kostenaufwand von 6,0 Mio. Euro.
Als Beispiel wird hier die Artland Arena in Quakenbrück mit einer Bauzeit von 10 Monaten genannt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die oben genannte Alternative zu realisieren ist. In diesem Zusammenhang ist eine Realisierung über die stadteigene Tochter G.I.V. zu prüfen.
Vorschlag zur Tagesordnung gemäß § 6, Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen für die Sitzung des Rates am 15. 12. 2005
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Demnitz,
wir bitten gemäß § 6 (3) GeschO um Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung:
Kaufmannschule II, Außenstelle Gumprechtstr. Obere Isenbergstr.
Sachstandsbericht der Verwaltung:
Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die Situation an der Kaufmannschule II, Außenstelle Gumprechtstr. Obere Isenbergstr. aller beteiligten Ämter (z. B. Feuerwehr, GWH, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Amt für Schulverwaltung) zu geben.
Vorschlag zur Tagesordnung gemäß § 6, Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen vom 17.11.05
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Demnitz,
wir bitten gemäß § 6 (3) GeschO um Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung:
Mittelstandsfreundliche Verwaltung Stadt Hagen
Beschlußvorschlag:
Der OB wird gebeten, das Leitziel einer „mittelstandsfreundlichen Verwaltung“ im Service-Zentrum Wirtschaft zu verankern. Konkret bedeutet das: Die Verwaltung garantiert im Sinne einer Selbstbindung bestimmte Bearbeitungszeiten, die sie selbst vorher in Abstimmung mit dem Rat definiert.
Begründung:
Die zentrale Aufgabe der Stadt Hagen ist wegen des Erhaltes der Einwohnerzahl, der Konsolidierung des Haushaltes und der Beibehaltung von Verwaltung und sozialen Einrichtungen in heutiger Größe die Schaffung von Arbeitsplätzen. Um diese zu optimieren, ist die Verwaltung auf optimalem Stand zu halten. So könnte ein Projekt folgende Kriterien (aber durchaus auch noch weitere) beinhalten:
„Die Stadt Hagen verspricht eine zügige Reaktion auf alle eingehenden Antworten.
Das heißt konkret:
- Eingangsbestätigung für alle Anfragen oder Anträge innerhalb von 2 Arbeitstagen,
- Rückmeldung auf alle Anrufe und E-Mails spätestens am nächsten Arbeitstag.
Die Stadt Hagen verspricht eine umfassende Beratung und Information von Bauherren, Planern und Architekten im Vorfeld von baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
Das heißt konkret:
- Vorgezogene Beratung auf Wunsch des Bauherren innerhalb von 4 Arbeitstagen;
- Terminvereinbarung für eine zeitnahe Besprechung vor Ort beim Unternehmen innerhalb von 2 Arbeitstagen;
- wöchentlicher Beratungstermin für Bauinteressenten;
- eine Informationsveranstaltung für Planer und Architekten pro Jahr;
- mindestens ein Info-Newsletter für Planer und Architekten
Die Stadt Hagen verspricht bei bestimmten Genehmigungsverfahren eine zügige Bearbeitung und Entscheidung.
Das heißt konkret:
- Entscheidung über landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben oder Großveranstaltungen von 13 Arbeitstagen;
- Entscheidung über wasserrechtliche Genehmigungen von Bauvorhaben an Gewässern innerhalb von 25 Arbeitstagen;
- Entscheidung über wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme oder Einleitung von Wasser innerhalb von 25 Arbeitstagen.
- Entscheidung über Genehmigungen von Bauvorhaben in geschlossenen Siedlungsbereichen innerhalb von 35 Arbeitstagen.
- In jedem Fall erhält der Bauherr innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Nachricht über die Vollständigkeit seiner eingereichten Unterlagen.
- Entscheidung über die Genehmigung von Baustellenabsicherungen innerhalb von 2 Arbeitstagen.“
(geändertes Beispiel aus MK)
Nach der Entwicklung und Durchführung des Projektes sollte dieses öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
Dabei ist dieses Projekt als Beginn fortdauernder Optimierungen in verschiedenen Bereichen über die nächsten Jahre zu verstehen.
Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 28.4.2005:
Mehrzweckhalle Ischeland
Wir bitten um einen Sachstandsbericht der Verwaltung bzgl. des Baus der neuen Mehrzweckhalle.
Anfragen für die Ratssitzung am 24.2.2005
Beitrag städtischer Töchter an der Haushaltskonsolidierung
Wir bitten um Darstellung, in welchem Umfang die städtischen Töchter gestaffelt nach Jahren und Beiträgen in den Jahren bis 2010 an der Konsolidierung des städtischen Haushalts beitragen sollen.
Falls dies bis zur Ratssitzung nicht möglich ist, bitten wir um Mitteilung, wann ein solches Soll-Konzept vorgestellt werden kann und wird.
Karl-Ernst-Osthaus Museum
1. Welche Maßnahmen sind zur Steigerung der Besucherzahlen vorgesehen ?
2. Welche Ausstellungen im Karl-Ernst-Osthaus Museum sind in den nächsten Jahren geplant ?
3. Gibt es Ideen/Konzepte für das KEOM und das Schumacher-Museum für die ersten Jahre nach einer möglichen Fertigstellung des neuen Museums ?
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Antrag für die BV Eilpe-Dahl für den 2. 2. 2005
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl fordert die Verwaltung der Stadt Hagen auf, den städtischen Außendienstmitarbeitern die Möglichkeit und Berechtigung einzuräumen, Bürger/innen mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen, wenn diese Straßen und Plätze durch Abfall bzw. Unrat verschmutzen
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Vorschlag zur Tagesordnung gemäß § 10 (1) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen für die Sitzung am 27.1. 2005
Volksabstimmung zur EU-Verfassung
Beschlußvorlage:
Der Rat der Stadt Hagen fordert die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, in Deutschland eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung zu ermöglichen.
Begründung:
Städte und Gemeinden sind die staatlichen Gliederungen, welche den Bürgern am nahesten stehen. Sie bilden somit die Grundlage der Demokratie in Deutschland und in Europa. In diesem Bewusstsein sollte auch und gerade in Deutschland eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Folgende Argumente sprechen für eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung:
1. Im Grundgesetz heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ In einer Demokratie ist das Volk der Souverän, und die Politiker sind gewählte Volksvertreter. Eine Verfassungsgebung ohne Volksabstimmung würde dieses Herrschaftsverhältnis umkehren und die Vertreter an entscheidender Stelle zu Herren machen! Mit anderen Worten: Verfassungen sind Sache des Volkes!
2. Auch wenn das Grundgesetz für eine Abstimmung entsprechend ergänzt werden müsste: die Forderung nach einer Volksabstimmung ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur vereinbar, sie entspricht sogar dem im Grundgesetz selbst festgelegten Prinzip der Volkssouveränität (s. insbesondere Art. 20(2) und Art. 146 GG). Es fehlt allein am Willen der Mitglieder des Bundestages!
3. Die Forderung nach einer Abstimmung entspricht auch dem Willen der Mehrheit unseres Volkes. Eine Vielzahl von Umfragen hat ergeben, dass sich rund 80% der Bundesbürgern dafür aussprechen. Dagegen haben sich im November 2003 rund 90% des Bundestages gegen eine entsprechende Grundgesetzergänzung ausgesprochen. Kaum je hat sich eine so große Bundestagsmehrheit gegen eine so große Mehrheit unter den Bürgern gestellt!
4. Immer mehr EU-Länder entscheiden sich für eine Volksabstimmung über den Verfassungsentwurf. Die bisherige Weigerung des Bundestages, eine solche Abstimmung in Deutschland zuzulassen, zeugt daher von Misstrauen gegenüber den Bürgern. Sie werden zu Demokraten zweiter Klasse degradiert. Doch Misstrauen wird mit Misstrauen erwidert – eine Abwärtsspirale, in die unsere Demokratie nicht geraten darf!
5. Das vereinte Europa wird entweder ein Europa der Bürger sein oder es wird langfristig scheitern. Mit der Weigerung, eine Volksabstimmung durchzuführen, vergeben Bundestag und Bundesrat eine einmalige, so nie wiederkehrende Chance, die Bürger am Bau dieses vereinten Europa zu beteiligen.
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Vorschlag zur Tagesordnung gemäß § 10 (1) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen für die Sitzung am 27.1. 2005
Vergütungen von Vertretern in städtischen Beteiligungsgesellschaften
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Vergütungen werden Vertretern des Rates der Stadt Hagen von den städtischen Beteiligungsgesellschaften erstattet ? Werden diese pro Jahr oder pro Sitzung gezahlt ?
2. Welche zusätzlichen Vergütungen erhalten Vorsitzende der Gremien ?
3. Gibt es weitere Vergünstigungen ? (z.B. Deputate, Reisen, Geschenke) Falls ja, welche ?
4. Können Vertreter neben ihren Vergütungen noch weitere Gelder erhalten (Doppelzahlung)?
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16. 12. 2004 Verbesserung der Rahmenbedingungen für investitionswillige Unternehmen
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Wirtschaftslotsen als Stabsstelle beim Oberbürgermeister einzurichten. Dieser hat den Auftrag, investitionswillige Unternehmen beim Umgang mit der Verwaltung zu unterstützen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzablösesatzung für investitionswillige Unternehmen zu überarbeiten. Dabei sollen Existenzgründer Möglichkeiten für die Zahlung in 4 Jahresraten eröffnet werden. Auf Antrag und Beschlussfassung durch ein zu bestimmendes Gremium (Wirtschaftsförderung, HFA, AgenturMark,...) soll auf die Stellplatzablöse verzichtet werden.
(Mit großer Mehrheit angenommen !)